Antrag auf Änderung/Aufstellung von Biotonnen

    Sie möchten die Biotonne bestellen oder ihren Bestand verändern? Füllen Sie dazu einfach das unten stehende Formular aus und klicken Sie auf "senden". Sie erhalten dann in Kürze eine Antwort auf Ihren Antrag.

    Bitte beachten Sie: Behälteränderungen können nur von Grundstückeigentümer*innen oder bevollmächtigten Personen veranlasst werden.

    Für telefonische Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter von Entsorgung Herne: 02323/ 161670.

    Angaben zum Grundstück

    Hinweis: Bitte geben Sie die Adresse an, an der die Tonne aufgestellt und/oder abgezogen werden soll.

    Angaben zum/zur Grundstückseigentümer*in / bevollmächtigten Person

    Nutzung des Grundstücks

    Hinweis: Im Falle von Wohngrundstücken geben Sie nur die Anzahl an Bewohnern und Haushalten an. Im Falle von Gewerbegrundstücken geben Sie die Anzahl an Gewerbeeinheiten sowie die Branche an. Falls es sich um ein Wohn- und Gewerbegrundstück handelt, geben Sie die Anzahl an Bewohnern, Haushalten, Gewerbeeinheiten und die Branche an.

    Angaben zu den Behältern

    Hinweis: Bitte Anzahl und Größe der Behälter auswählen, die aufgestellt und/oder eingezogen werden sollen. Die Leerung der Biotonnen erfolgt nur 14-täglich. Die Gebühren für die Biomüllentsorgung sind in der Abfallgebührensatzung für die Stadt Herne festgelegt.

    Hinweise zum Mindestbehältervolumen:

    Bitte beachten Sie zudem, dass das Mindestvolumen für Restabfall von 20 Liter auf 12 Liter je Bewohner*in und Woche reduziert werden kann, wenn das Grundstück an die regelmäßige Bioabfallsammlung angeschlossen ist oder gemäß § 8 Abs. 1 der Abfallsatzung die auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle selbst kompostiert werden. Das Antragsformular zur Änderung/Aufstellung von Restmülltonnen finden Sie hier.

    80 l Biotonne:

    120 l Biotonne:

    240 l Biotonne:

    Transportservice

    Hinweis: Bis 10 m Entfernung vom Standplatz des Abfallbehälters zur öffentlichen Straße transportieren unsere Müllwerker Ihre Tonne „hin und zurück“, sofern der Transportweg und der Standplatz den Bestimmungen gemäß § 12 Abs. 2 der Abfallsatzung entspricht.

    Wird der Transportweg von 10 m überschritten oder erfolgt der Transport der Abfallbehälter notwendigerweise über Treppen oder aus Kellerräumen muss der Grundstückseigentümer den Transport der Abfallbehälter am Abfuhrtag sicherstellen. Gegen eine Zusatzgebühr gemäß § 6 Abs 5. der Abfallgebührensatzung kann allerdings ein kostenpflichtiger Transportservice beantragt werden. Ein Transportservice kann allerdings nur für eine Transportweglänge von max. 50 Metern beantragt werden.

    Hinweis: Falls ja, bitte die Länge des Transportweges angeben.

    Hinweise zum Datenschutz

    Mit dem Senden des Formulars wird der Antrag als E-Mail an Entsorgung Herne und eine Kopie an die im Formular eingetragene E-Mail-Adresse gesendet.

    Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.