Abmeldung des Transportservices für Abfallbehälter über Treppen/aus Kellerräumen

    Sie möchten den kostenpflichtigen Transportservice für Ihre Abfallbehälter (Restmüll- und/oder Biotonne) nicht in Anspruch nehmen? Bitte teilen Sie uns dann über das nachstehende Formular mit, ob Sie eine Veränderung am Standort und/oder am Transportweg Ihrer Abfallbehälter vornehmen oder zukünftig selbst Ihre Abfallbehälter bereitstellen.

    Füllen Sie dazu einfach das unten stehende Formular aus und klicken Sie auf "senden". Sie erhalten dann in Kürze eine Antwort auf Ihren Antrag.

    Bitte beachten Sie: Die Abmeldung des kostenpflichtigen Behältertransports über Treppen/aus Kellerräumen kann nur von Grundstückeigentümer*innen oder bevollmächtigten Personen veranlasst werden.

    Für telefonische Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter von Entsorgung Herne: 02323/ 161670.

    Transportservice abmelden

    Bitte beachten: Falls nein, dann nutzen Sie bitte das Formular zur Beantragung des kostenpflichtigen Behältertransports über Treppen/aus Kellerräumen. Das Formular finden Sie hier. Falls ja, geben Sie nachfolgend die Adresse an, an der der Transportservice für Abfallbehälter aus Kellerräumen nicht mehr erfolgen soll.

    Angaben zum/zur Grundstückseigentümer*in / bevollmächtigten Person

    Standortveränderung der Abfallbehälter

    Allgemeine Hinweise: Wenn der Standort und/oder der Transportweg der Abfallbehälter den Bestimmungen der Abfallsatzung entspricht, ist der Transport der Rest- und Bioabfallbehälter vom Standplatz auf dem Grundstück bis zu einer Entfernung von 10 m zur Grundstückgrenze an der Straße (Haltepunkt des Entsorgungsfahrzeuges) und zurück gebührenfrei.

    Demnach steht es Ihnen frei, den Standort und/oder den Transportweg der Abfallbehälter entsprechend den Vorgaben gemäß § 12 der Abfallsatzung zu verändern, so dass der Transport Ihrer Rest- und Bioabfallbehälter weiterhin gebührenfrei erfolgen kann.

    Wenn Sie keine Veränderungen am Standort und/oder am Transportweg der Abfallbehälter vornehmen können, haben Sie als anschlusspflichtige Person dafür Sorge zu tragen, dass die Abfallbehälter am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr in nicht verkehrsgefährdender Weise an der Gehwegkante zur Fahrbahn oder, wo kein Gehweg vorhanden ist, am äußersten Rand der Straße (Haltepunkt des Entsorgungsfahrzeuges) bereitgestellt und nach der Leerung baldmöglichst wieder zurückgestellt werden (§ 12 Abs. 3 der Abfallsatzung).

    Wichtige Hinweise

    Hinweise zum Datenschutz

    Mit dem Senden des Formulars wird der Antrag als E-Mail an Entsorgung Herne und eine Kopie an die im Formular eingetragene E-Mail-Adresse gesendet.

    Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.