Winterdienst

WINTERDIENST

Herne hat ein Straßennetz von über 400 km. Davon sind etwa 260 km verkehrswichtige Strecken, über die z.B. Buslinien führen. Entsorgung Herne übernimmt die Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen und streut bzw. räumt bei entsprechender Schneehöhe die Fahrbahnen der verkehrswichtigen Straßen, Wege und Plätze.

FAQ: Die häufigsten Fragen zum Winterdienst

Zuständigkeit von Entsorgung Herne

Welche Aufgaben übernimmt Entsorgung Herne?

Entsorgung Herne ist verpflichtet, im Rahmen der finanziellen und sachlichen Möglichkeiten, die im Winter durch Schneefall und Glätte auftretenden Verkehrsgefährdungen auf Fahrbahnen und Gehwegen durch Räumen und Streuen zu beseitigen. Diese Regelung gilt nur, wenn die Räum- und Streupflicht nicht durch die Straßenreinigungssatzung auf die anliegenden Grundstückseigentümer*innen übertragen worden ist.

Da eine Gemeinde nicht verpflichtet werden kann, alle Straßen einer Gemeinde winterdienstlich zu behandeln, wurden die Straßen im Herner Stadtgebiet entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in Streustufe 1 und Streustufe 2 aufgeteilt.

Was bedeuten Streustufe 1 und Streustufe 2?

Herne hat ein Straßennetz von über 400 km. Das gesamte Straßennetz wurde in zwei Winterdienststufen eingeteilt.

Streustufe 1

In erster Linie konzentriert sich Entsorgung Herne auf die verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen und Strecken im Stadtgebiet, die der Streustufe 1 zugeordnet sind. Das sind 65 % aller Straßen in Herne.

Darunter fallen

  • Hauptstraßen,
  • Straßen mit ÖPNV,
  • Straßen mit Steigungen bzw. Gefälle,
  • Zufahrtstraßen zu Krankenhäusern, Seniorenheimen
  • und einigen Schulen.

Diese Straßen der Streustufe 1 sind vorrangig zu räumen und zu streuen (auch bei wiederholtem Schneefall).

Streustufe 2

In der Streustufe 2 sind alle übrigen Straßen wie z.B. Anliegerstraßen eingeordnet. Diese Straßen werden in der Regel nicht geräumt oder gestreut. Dafür wird hier auch keine Winterdienstgebühr erhoben.

Eine Übersicht über die Einstufung alle Straßen im Herner Stadtgebiet für den Winterdienst kann der Straßenreinigungssatzung entnommen werden.

Wie führt Entsorgung Herne den Winterdienst durch?

Von Dezember bis Ende Februar ist die Rufbereitschaft von Entsorgung Herne rund um die Uhr besetzt. Entsorgung Herne verfügt über 10 große Streufahrzeuge, 3 kleine Streufahrzeuge, 2 Handkolonen und mehrere andere Fahrzeuge, die im Winterdienst nach einer Auf- oder Umrüstung eingesetzt werden können.

Mit diesen Fahrzeugen werden die 260 km Straßen, die der Streustufe 1 zugeordnet sind, bei Glätte abgestreut. Dafür wurde die Streustufe 1 in acht Streubezirke aufgeteilt. Die Abarbeitung jedes Bezirkes dauert ca. vier Stunden.

Bei besonders starken und anhaltenden Schneefällen wird sich auf das Räumen von Straßen und Bereich mit der höchsten Priorität konzentriert. Dafür stehen 5 Winterdienstfahrzeuge zur Verfügung, die mit einem Schneepflug ausgerüstet werden können.

Was Sie bei Eis und Schnee beachten müssen

Wer muss Schnee und Eis beseitigen?

In der Straßenreinigungssatzung ist festgelegt, dass die Räum- und Streupflicht im Winterdienst auf die Grundstückseigentümer*innen übertragen wird. Die Verpflichtung kann durch Regelungen im Mietvertrag an Mieter*innen übertragen oder an Hausmeister*innen übergeben werden. Verantwortlich im Sinne der Satzung bleiben die Eigentümer*innen.

Wo muss Schnee und Eis geräumt werden? In welcher Breite?

Die Anlieger*innen sind verantwortlich für den Winterdienst auf den an das eigene Grundstück angrenzenden

  • Gehwegen in einer Breite von mindestens 1,20 m,
  • Seitensteifen in Straßen, in denen es keine Gehwege gibt (z. B. Spielstraßen), in einer Breite von mindestens 1,20 m,
  • Fußgängerzonen in einer Breite von 2,50 m.

Auch an Haltestellenbereichen des ÖPNV und von Schulbussen müssen die Anlieger*innen die Gehwegflächen so von Schnee und Eis befreien, dass die Fahrgäste ungehindert ein- und aussteigen können. Darüber hinaus muss die Haltestelle sicher erreicht werden können.

Auf den Straßen, bei denen gemäß § 4 Abs. 3 der Straßenreinigungsatzung das Beseitigen von Schnee und Eis auf Fahrbahnen auf die Anlieger*innen übertragen worden ist, müssen die Anlieger*innen auch bis zur Mitte der Fahrbahn für sichere Fußgängerüberwege sorgen. Näheres regelt die Straßenreinigungssatzung.

Wann müssen Schnee und Eis beseitigt werden?

Schnee muss sofort nach Beendigung des Schneefalls geräumt werden. Glätte ist ebenfalls sofort nach dem Entstehen zu beseitigen. Diese Verpflichtungen bestehen:

  • an Werktagen in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr,
  • an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 9 und 20 Uhr.
  • Wenn es nach 20 Uhr geschneit hat oder glatt geworden ist, muss der Schnee oder das Eis am folgenden Tag bis 7 Uhr beseitigt werden – an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.

Welches Streugut kann ich benutzen?

Bei der Beseitigung von Schnee gilt: „Erst räumen, dann streuen!“ Um Glätte zu beseitigen, können abstumpfende oder auftauende Mittel verwendet werden. Aus Umwelt- und Tierschutzgründen bitten wir darum abstumpfende Mittel (z.B. Granulat) einzusetzen. Auftauende Mittel sollten nur dort zum Einsatz kommen, wo es unverzichtbar ist, z.B. an steilen Strecken, Treppen, Rampen und bei Eisregen.

Wohin gehören Schnee und Eis?

Schnee- und Eismengen sind auf dem eigenen Grundstück zu lagern. Ist das nicht möglich, sollen Schnee und Eis auf dem Gehweg am Fahrbahnrand gelagert werden. So wird der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr so wenig wie möglich behindert oder gefährdet. Gullys, Straßenrinnen und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Salzhaltiger Schnee darf nicht auf Baumscheiben oder begrünten Flächen gelagert werden!

Bitte beachten Sie: Schnee und Eis von privaten Grundstücken (z.B. Garagenzufahrten) dürfen nicht auf dem Gehweg oder am Fahrbahnrand gelagert werden!

Gebühren im Winterdienst

Wie hoch ist die Gebühr für den Winterdienst?

Für die Straßen, in denen ein Winterdienst durchgeführt wird (Streustufe 1), beträgt die Gebühr 2024 1,14 € jährlich je Meter Grundstücksseite für die das Grundstück erschließende Straße. Die Winterdienstgebühr wird zusätzlich zur Reinigungsgebühr erhoben. (Näheres siehe Straßenreinigungsgebührensatzung).

Häufige Fragen zu den Pflichten im Winterdienst

Vor meinem Grundstück befindet sich eine Haltestelle. Muss ich auch dort Schnee und Eis räumen?

Auch an Haltestellenbereichen des ÖPNV und von Schulbussen müssen die Gehwegflächen so von Schnee und Eis befreit werden, dass die Fahrgäste ungehindert ein- und aussteigen können. Darüber hinaus muss die Haltestelle sicher erreichbar sein.

Was ist, wenn mein Grundstück an eine Fußgängerzone angrenzt?

In Fußgängerzonen sind die Anlieger*innen verpflichtet, entlang der Grundstücksgrenze einen Streifen von 2,50 m Breite von Schnee und Eis freizuhalten.

In welchen Fällen bin ich ebenfalls zum Räumen von Schnee und Eis verpflichtet?

Auf den Straßen, bei denen gemäß § 4 Abs. 3 der Straßenreinigungsatzung das Beseitigen von Schnee und Eis auf Fahrbahnen auf die Anlieger*innen übertragen worden ist, müssen die Anlieger*innen auch bis zur Mitte der Fahrbahn für sichere Fußgängerüberwege sorgen. Näheres regelt die Straßenreinigungssatzung.

Sind Eigentümer*innen von Hinterliegergrundstücken zur Beseitigen von Schnee und Eis verpflichtet?

Nein. Hinterlieger*innen, deren Grundstücke in einer Straße liegen, die der Streustufe 1 zugeordnet sind zahlen allerdings eine Winterdienstgebühr. (Näheres siehe Straßenreinigungsgebührensatzung).

Sonstige Fragen

Warum kommt die Müllabfuhr nicht pünktlich oder gar nicht?

Die Müllabfuhr ist auf ausreichend breite befahrbare Straßen mit genügend Wendemöglichkeiten angewiesen. Die meisten Straßen sind durch den rechtzeitigen Winterdienst befahrbar. Kritisch werden die Verhältnisse z.B. durch kurz vorher eingetretenen starken Schneefall oder durch Blitzeis. Darüber hinaus bereiten große Schneemengen, die im Straßenraum gelagert werden, Probleme. Die Durchfahrtsbreiten sind für die großen und schweren Fahrzeuge teilweise nicht mehr ausreichend. Zu berücksichtigen sind für die Fahrer*innen unkontrollierbare Rutschbewegungen der schweren Fahrzeuge. Neben den beengten Verhältnissen durch den Schnee, sind falsch parkende Fahrzeuge problematisch, die die Mindestdurchfahrtsbreiten nicht mehr gewährleisten.

Oft trennt ein hoher Schneewall am Straßenrand oder Bürgersteig das Müllfahrzeug vom Behälter. Besonders schwere Behälter lassen sich von den Mitarbeiter*innen trotz aller Bemühungen da oft nicht hindurchbewegen. So müssen Tonnen teilweise stehen gelassen werden, wenn sie hinter Schneehaufen gestellt wurden.

Solche Aktionen sind so zeitintensiv, dass der gesamte Abfuhrrhythmus darunter leidet. Anwohner*innen von relativ freien Straßen finden dann oftmals kein Verständnis, warum die Müllabfuhr nicht mehr rechtzeitig zu ihnen kommt.

Warum schiebt der Räumdienst den Schnee der Straßenflächen auf Gehwege oder in Einfahrten?

Der Räumdienst erfolgt maschinell. Hierbei werden große Schneemengen bewegt. Damit die Schneemengen bewegt werden können, brauchen die Fahrzeuge eine gewisse Geschwindigkeit. Ein passgenaues Wegschieben des Schnees ist dadurch nicht möglich. Die Maschinen machen somit die grobe Vorarbeit, um eine große Verkehrsfläche frei zu räumen. Die kleinflächige Räumung muss anschließend per Hand oder Kleingeräten erfolgen.

Wo soll ich die Mülltonnen zur Leerung bereitstellen?

Oft trennt das Müllfahrzeug vom Behälter ein hoher Schneewall am Straßenrand oder Gehweg. Besonders schwere Behälter lassen sich von den Mitarbeitern trotz allen Mühen da oft nicht hindurchbewegen. Befreien Sie den Zuweg vom Standplatz des Abfallbehälters bis zum Straßenrand rechtzeitig vor dem Abholtag von Eis und Schnee! Die Müllwerker können es nicht leisten, die Zuwegung vorher von Schnee und Eis zu befreien, die Behälter über Hindernisse zu heben oder die Container über längere Umwege zum Fahrzeug zu ziehen. Räumen Sie eine kleine Gasse für den Behälter frei, damit er vom Gehweg auf die Straße gezogen und so zügig und schnell entleert werden kann!

Was kann ich tun, damit mein Müll nicht anfriert?

Damit die Leerung der Abfallbehälter auch im Winter ohne Probleme gelingt, empfiehlt Entsorgung Herne, feuchte Abfälle ausreichend in Zeitungspapier eingewickelt in die Mülltonne zu geben. Der Boden der Abfallbehälter kann zusätzlich mit mehreren Schichten Zeitungspapier bedeckt werden, um ein Festfrieren der Abfälle weitgehend zu verhindern. Ohne Verwendung von Zeitungspapier oder der im Handel erhältlichen Kraftpapiermülltüten werden besonders alle organischen Abfälle wie Kaffeefilter, Obstschalen und Laub in der Tonne zu festgefrorenen Eisblöcken, die nicht mehr aus der Tonne gekippt werden können. Diese verbleiben dann in der Tonne. Es ist nämlich den Müllwerker*innen schlichtweg verboten, in die Gefäße zu fassen oder selber die feuchten, angefrorenen Abfälle mit einem Werkzeug loszueisen.

Ein wettergeschützter Standplatz für die Abfallbehälter, z. B. in einer Garage, im Schuppen oder nahe der Hauswand, verringert weiter die Gefahr, dass der Tonneninhalt festfriert.

FLYER WINTERDIENST

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WINTERDIENST

Von Dezember bis Ende Februar ist die Rufbereitschaft von Entsorgung Herne mit zehn großen Streufahrzeugen, drei kleinen Streufahrzeugen und mehreren anderen Fahrzeugen rund um die Uhr verfügbar.

Das Abstreuen der Straßen, die in die Streustufe 1 eingeordnet sind, dauert bis zu vier Stunden, dabei werden rund 45 Tonnen Salz ausgebracht.

STRASSENREINIGUNGSSATZUNG (PDF)

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WINTERDIENST-
PFLICHTEN DER
GRUNDSTÜCKS-
EIGENTÜMER*
INNEN

Grundstückseigentümer*innen sind verpflichtet, Winterdienst auf den an das Grundstück anliegenden Gehwegen, Seitenstreifen in Straßen, in denen es keine Gehwege gibt (z. B. Spielstraßen), Bushaltestellenbereiche des ÖPNV und des Schulbusverkehrs zu leisten.

Die Verpflichtung zur Winterwartung kann durch vertragliche Regelungen an Mieter*innen oder Hausmeister*innen übergeben werden. Verantwortlich im Sinne der Straßenreinigungssatzung bleiben für Entsorgung Herne aber immer die Grundstückseigentümer*innen.

Die Gehwege sind von Eis und Schnee freizuhalten. Bei der Beseitigung von Schnee gilt: Erst räumen, dann streuen. Um Glätte zu beseitigen, können abstumpfende (z. B. Granulat) oder auftauende Mittel (z. B. Streusalz) verwendet werden.
Die Räum – und Streubreite beträgt in Fußgängerzonen 2,50 m, in allen anderen Straßen mindestens 1,20 m entlang der Grundstücke.

Schnee muss unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls geräumt werden, Glätte ist unmittelbar nach dem Entstehen zu beseitigen. Diese Verpflichtungen bestehen an

  • Werktagen in der Zeit zwischen 7.00 und 20.00 Uhr,
  • an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 9.00 und 20.00 Uhr.

Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind

  • werktags bis 7.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen,
  • an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr.

Alle Regelungen zum Winterdienst und die Einordnung der Straßen in die Streustufen finden sich in der Straßenreinigungssatzung (PDF). Informationen zu den anfallenden Gebühren für den Winterdienst finden sich in der Straßenreinigungsgebührensatzung.

STRASSENREINIGUNGSGEBÜHRENSATZUNG (PDF)

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TIPPS

Vor dem ersten Schnee

  • Sorgen Sie für Streumaterial und halten Sie Schneeschieber und Besen bereit.
  • Achten Sie beim Kauf von Streumaterial auf das Umweltkennzeichen.
  • Statten Sie Ihr Fahrzeug frühzeitig mit Winterausrüstung aus.

Wenn Schnee und Eis gefallen sind

  • Verhalten Sie sich im Straßenverkehr den Witterungsverhältnissen angepasst.
  • Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehwegs und auf Rasenflächen.
  • Halten Sie für die Räum- und Streufahrzeuge Durchfahrtsmöglichkeiten von etwa 3,50 m frei.
  • Halten Sie die Wege zu den Abfallbehältern auf dem Grundstück schnee- und eisfrei.
  • Sorgen Sie für einen Durchgang durch die Schneewälle an der Fahrbahn, damit die Tonnen zum Müllwagen transportiert
    werden können.
  • Zeigen Sie bitte Verständnis, wenn durch unsere Räumfahrzeuge Schneereste auf den von Ihnen freigeräumten Gehwegen landen.

Noch Fragen?

ÖFFNUNGSZEITEN SERVICECENTER
Montag – Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr
Telefon: 02323 / 16-1670
Telefax: 02323 / 16-4320
E-Mail: info@entsorgung.herne.de

ANSCHRIFT
Entsorgung Herne
Südstraße 10
44625 Herne