Winterdienst

WINTERDIENST

Herne hat ein Straßennetz von über 400 km. Davon sind etwa 260 km verkehrswichtige Strecken, über die z.B. Buslinien führen. Entsorgung Herne übernimmt die Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen und streut bzw. räumt bei entsprechender Schneehöhe die Fahrbahnen der verkehrswichtigen Straßen, Wege und Plätze.

WINTERDIENST

Von Dezember bis Ende Februar ist die Rufbereitschaft von Entsorgung Herne mit neun großen Streufahrzeugen, drei kleinen Streufahrzeugen und mehreren anderen Fahrzeugen rund um die Uhr verfügbar.

Das Abstreuen der Straßen, die in die Streustufe 1 eingeordnet sind, dauert bis zu vier Stunden, dabei werden rund 45 Tonnen Salz ausgebracht.

FLYER WINTERDIENST

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WINTERDIENST-
PFLICHTEN
DER GRUNDSTÜCKS-
EIGENTÜMER

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Winterdienst auf den an das Grundstück anliegenden Gehwegen, Seitenstreifen in Straßen, in denen es keine Gehwege gibt (z. B. Spielstraßen), Bushaltestellenbereiche des ÖPNV und des Schulbusverkehrs zu leisten.

Die Verpflichtung zur Winterwartung kann durch vertragliche Regelungen an Mieter oder Hausmeister übergeben werden. Verantwortlich im Sinne der Straßenreinigungssatzung bleibt für Entsorgung Herne aber immer der Grundstückseigentümer.

Die Gehwege sind von Eis und Schnee freizuhalten. Bei der Beseitigung von Schnee gilt: Erst räumen, dann streuen. Um Glätte zu beseitigen, können abstumpfende (z. B. Granulat) oder auftauende Mittel (z. B. Streusalz) verwendet werden.
Die Räum – und Streubreite beträgt in Fußgängerzonen 2,50 m, in allen anderen Straßen mindestens 1,20 m entlang der Grundstücke.

Schnee muss unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls geräumt werden, Glätte ist unmittelbar nach dem Entstehen zu beseitigen. Diese Verpflichtungen bestehen an Werktagen in der Zeit zwischen 7.00 und 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 9.00 und 20.00 Uhr.
Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr.

Alle Regelungen zum Winterdienst und die Einordnung der Straßen in die Streustufen finden sich in der Straßenreinigungssatzung (PDF). Informationen zu den anfallenden Gebühren für den Winterdienst finden sich in der Straßenreinigungsgebührensatzung.

STRASSENREINIGUNGSSATZUNG (PDF)

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